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Erste Notfallsanitäter im Einsatz
19.12.2014

(Foto: N. Leister)
Dieses Bundesgesetz löste das zuvor 24 Jahre lang gültige Rettungsassistentengesetz ab. Das eine dreijährige Ausbildung vorsehende neue Gesetz richtet sich zum einen an Berufsanfänger, aber auch an bereits ausgebildete und berufserfahrene Rettungsassistenten. Diese können sich in einer Übergangszeit zu Notfallsanitätern ausbilden lassen.
Beim DRK-Kreisverband Reutlingen haben mit Wolfgang Dorau, Bernd Hochgreve und Bastian Schenk drei langjährig erfahrene Rettungsassistenten bereits in diesem Jahr die Qualitätsanforderungen erfüllt und dürfen sich seitdem Notfallsanitäter nennen.
Im Rahmen eines Pressegesprächs haben jetzt DRK-Kreisgeschäftsführer Michael Tiefensee und Rettungsdienstleiter Wilfried Müller die Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes für die Patienten und für den Rettungsdienst mit seinen etwa 80 hauptamtlichen „Rettern“ im Landkreis Reutlingen dargestellt.
