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Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E)
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Im Frühjahr 2025 bot der DRK-Kreisverband Reutlingen erneut eine CISM Ausbildung Modul I und II unter der Leitung der erfahrenen Referenten Jutta Unruh und Joachim Müller-Lange an. An zwei Wochenenden im März konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Räumen der Akademie der Kreiskliniken die Grundausbildung absolvieren.
Die CISM-Ausbildung (Critical Incident Stress Management) erfolgt nach einem international zertifizierten Konzept und wird u.a. in der Luftfahrt, bei Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehren angewendet. Die 30 Teilnehmenden lernen, nach außergewöhnlichen Einsätzen durch frühzeitige Intervention bei betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit dem Erlebten umzugehen und so ihre Gesundheit zu erhalten.

Die theoretischen Inhalte konnten direkt in praktischen Übungen mit Fallbeispielen umgesetzt und geübt werden. So wurden die Kursinhalte und die Methodik des CISM-Konzeptes sehr realitätsnah vermittelt.
Aufbauend auf die zweiteilige Grundausbildung besteht die Möglichkeit der Fortbildung mit Modul III + IV.
Ergänzend werden Übungstage für PSNV-E Kräfte angeboten. Eingeladen sind alle Teilnehmenden, der in Reutlingen stattgefundenen CISM-Ausbildungen. Hintergrund ist, dass die Teilnehmenden nochmals Theorie und Praxis miteinander verknüpfen und üben. Auch die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch werden gefördert und gestärkt.
Wissenswertes zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) im Landkreis Reutlingen
Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) im Landkreis Reutlingen wird verantwortet von der Notfallseelsorge (NFS) unter der Trägerschaft der evangelischen Kirchenbezirke Reutlingen und Bad Urach-Münsingen sowie dem katholischen Dekanat Reutlingen-Zwiefalten und dem Notfallnachsorgedienst (NND) des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Reutlingen.
Die neben- und ehrenamtlichen Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger und Mitarbeitenden des Notfallnachsorgedienstes sind nach einem festen Dienstplan rund um die Uhr einsatzbereit.
Die PSNV setzt sich aus zwei Bereiche zusammen:
- Begleitung und Betreuung von Betroffenen und Angehörigen (PSNV-B)
- Unterstützung von Einsatzkräften aus Feuerwehr, Rettungsdienst und sonstigen Einsatzorganisationen (PSNV-E)
Wie wird die PSNV angefordert?
Die Anforderung wird über die integrierte Leitstelle 112 vom Einsatzleiter des Rettungsdienstes, der Polizei oder der Feuerwehr vor Ort oder auf Wunsch von Betroffenen, ausgelöst.
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