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19.02.2021

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter
endlich da

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Notfallsanitäter dürfen jetzt entsprechend ihrer Qualifikation rechtssicher für eine optimale Notfallversorgung der Patienten tätig werden. (Symbolfoto: A.Zelck/DRK)
Reutlingen Der Rettungsdienst des DRK Reutlingen hat mit seinem "Reutlinger Weg" bereits seit vielen Jahren eine große Expertise im Bereich der notfallmedizinischen Kompetenzen entwickelt und seit Jahren sein Rettungsfachpersonal mit umfassenden Befugnissen ausgestattet. Das Ziel ist dabei eine schnelle, effektive und sichere Patientenversorgung – allein und im Notarzt-Team. Auch in den letzten Jahren wurden die Notfallsanitäter auf hohem Niveau trainiert und jährlich bezüglich ihrer Kompetenzen geprüft.

Die Gesetzes-Änderung freut auch Siegfried Mahler, den Präsidenten des DRK Reutlingen. Sie ermöglicht dem Ärztlichen Verantwortlichen Rettungsdienst, Herrn Dr. Benjamin Schempf, zusammen mit den Ausbildern und der Rettungsdienstleitung innovative Konzepte für eine verbesserte Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Reutlingen umzusetzen.

Die neue Gesetzeslage ermöglicht eine rechtssichere, schnelle Versorgung von Notfallpatienten, bis die Therapie durch einen Arzt fortgesetzt wird und umschließt neben der Applikation von Medikamenten eine Reihe weiterer Maßnahmen. Damit dürfen Notfallsanitäter entsprechend ihrer Qualifikation Patienten eigenständig versorgen.

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