Kreisverband Reutlingen e. V.
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Rechtssicherheit für Notfallsanitäter
endlich da
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Die Gesetzes-Änderung freut auch Siegfried Mahler, den Präsidenten des DRK Reutlingen. Sie ermöglicht dem Ärztlichen Verantwortlichen Rettungsdienst, Herrn Dr. Benjamin Schempf, zusammen mit den Ausbildern und der Rettungsdienstleitung innovative Konzepte für eine verbesserte Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Reutlingen umzusetzen.
Die neue Gesetzeslage ermöglicht eine rechtssichere, schnelle Versorgung von Notfallpatienten, bis die Therapie durch einen Arzt fortgesetzt wird und umschließt neben der Applikation von Medikamenten eine Reihe weiterer Maßnahmen. Damit dürfen Notfallsanitäter entsprechend ihrer Qualifikation Patienten eigenständig versorgen.
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