Kreisverband Reutlingen e. V.
Obere Wässere 172764 Reutlingen
Tel. 07121 / 92 87 0
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Erste Hilfe-Training für Betriebshelfer
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Bei der hohen Zahl von Notfällen in Betrieben ist es erforderlich, dass sich möglichst viele Mitarbeiter sich zum ,,Ersthelfer Betrieb" ausbilden lassen.
Nach §10 Arbeitsschutzgesetz muss in jedem Betrieb eine ausreichende Anzahl ausgebildeter betrieblicher Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die genaue Anzahl der erforderlichen betrieblichen Ersthelfer für Ihren Betrieb erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft.
Dieses Erste-Hilfe-Training erfüllt die Anforderungen der Berufsgenossenschaft an eine Auffrischung der Erste-Hilfe Kenntnisse für Betriebshelfer nach einem Zeitraum von zwei Jahren. In diesem Kurs speziell für Ersthelfer in Betrieben lernen Sie Notfallsituationen schnell und richtig zu erkennen und die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen.
Weitere Themen sind:
- Stillung bedrohlicher Blutungen
- Retten aus akuter Gefahr
- Schockbekämpfung
- Seitenlagerung bei Bewusstlosigkeit
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Maßnahmen bei Vergiftung
- Verbrennung / Verätzung
- Thermische Schäden
- Hirnbedingte Krampfanfälle
- Maßnahmen und Lagerungsarten bei speziellen Verletzungen
- Anwendung eines Defibrillators
Lehrgangsdauer: 9 x 45 Minuten
Kosten: pro Teilnehmer 55 €
In der Regel werden die Kosten von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Alle Termine der Erste-Hilfe-Trainings für Betriebshelfer mit Orten, Zeiten und weiteren Informationen zur Anmeldung finden Sie in unserem DRK-Online-Portal:
Hinweis für Ersthelfer in Betrieben
Wir sind anerkannte ausbildende Stelle der Berufsgenossenschaften. Somit können Betriebe die Kosten des Lehrgangs über die Berufsgenossenschaft durch uns abrechnen lassen. Hierzu sind entsprechende Formulare fertig ausgefüllt mit zum Kurs mitzubringen. Für die meisten Berufsgenossenschaften gilt folgendes Formular. Ausgenommen hiervon sind: UKBW (Abrechnung mit Gutscheinen), BGN und BGW (Formular jeweils direkt bei ihrer BG beantragen) sowie UVB (zusätzliche Kostenzusage der Unfallkasse).
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