Kreisverband Reutlingen e. V.
Obere Wässere 172764 Reutlingen
Tel. 07121 / 92 87 0
Fax 07121 / 92 87 52
Notruf: Tel. 112 | Krankentransport: Tel. 19222
Beratungsdienst für Qualitätsbesuche nach § 37.3 SGB XI
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Qualitätsbesuche im Auftrag der Pflegeversicherung
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI findet bei Ihnen zu Hause statt. Der Pflegeberater kann sich somit einen guten Überblick über die häusliche Pflegesituation machen und kann damit zielgerichtet beraten.
Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.
Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37.3 SGB XI müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie ausschließlich Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen beziehen. In diesem Fall ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
Umfassende Beratung für Ihre Versorgung
Die Beratung in der eigenen Häuslichkeit wird durch anerkannte Beratungsstellen und zugelassene ambulante Pflegedienste durchgeführt. Die Pflegefachkräfte unseres Beratungsdienstes für Qualitätsbesuche nach §37.3 SGB XI freuen sich darauf, Sie zu Hause für eine Beratung aufzusuchen.
Kosten übernimmt die Pflegeversicherung
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse, bei Privatversicherten von der zuständigen privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der zuständigen Beihilfestelle übernommen.
Die Kosten für den Beratungseinsatz rechnen wir direkt mit den Kostenträgern (Pflegeversicherung usw.) ab. Sie bekommen keine Rechnung für den Beratungseinsatz.
Weitere Informationen zum Thema Pflegeversicherung finden Sie hier.
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